Mit der Vorlage Via sicura soll mehr Sicherheit auf der Strasse erreicht werden. Es ist selbstverständlich sehr zu begrüssen, wenn dank dieser Vorlage in Zukunft weniger Verletzte und Tote zu verzeichnen sind. Viele Gesetzesbestimmungen sind durchaus auch sinnvoll und zielführend.
Allerdings besteht auch die Gefahr, dass es bei gut gemeinten Vorschlägen bleibt. So hat die Verkehrskommission des Ständerates folgenden Artikel beschlossen (Art. 19 Abs. 1): “Wer das sechste Altersjahr noch nicht vollendet hat, darf ohne Begleitung einer mindestens 16 Jahre alten Person nur in Begegnungszonen, Tempo-30-Zonen, auf Radwegen, auf für Motorfahrzeuge gesperrten Verkehrsflächen sowie auf verkehrsarmen Strassen Rad fahren.”
Man stelle sich den Vollzug dieser Bestimmung einmal vor. Was geschieht, wenn ein Kind in Begleitung eines 15jährigen Geschwisters unterwegs ist? Was sind „verkehrsarme Strassen“? usw. Es ist schliesslich kaum anzunehmen, dass Eltern, die ihrer Betreuungsaufgabe nicht nachkommen, diese Gesetzesbestimmung kennen und deswegen ihr Kind nur in Begegnungszonen oder Radwegen fahren lassen.
Es ist absehbar, dass diese und andere Artikel im Ständerat noch zu Diskussionen führen werden.

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