Schafft sich die Post selber ab?

18. August 2010

Die heutige NLZ-Beitrag entnehme ich, dass die Post ab September in einen Testbetrieb in den Orten Kriens, Obernau, Horw, Kastanienbaum, Hergiswil, Sarnen, Kerns, Wilen und Stalden den Privatkunden die Post erst am Mittag, spätestens bis 13.00 Uhr zustellen will. Zwar handelt es sich lediglich um einen Testbetrieb, der drei Monate dauern soll. Aber mit Verlaub: Es wird wohl nur etwas getestet, was ernsthaft in Betracht gezogen wird. Offensichtlich hat die Post aus der Diskussion einer verstärkten Internationalisierung, die schliesslich ihrem Verwaltungsratspräsidenten den Kopf kostete, nichts gelernt. Jetzt soll auch noch das nationale Standbein gekürzt werden.

Einmal mehr stelle ich ein völlig unprofessionelles Vorgehen und eine diletantische Kommunikation fest. Selber behauptet die Post, sie hätte in den Testregionen beheimatete Kunden sowie Behörden vorgängig informiert. Gemäss NLZ wussten die entsprechenden Gemeindepräsidenten allerdings nichts. Als Privatkunde mag ich mich auch nicht an eine Information erinnern.

Ich werde dieses Thema in der zuständigen Kommission des Ständerates, der KVF (Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen), aufnehmen. Aus meiner Sicht stellen sich folgende Fragen:

1) Wie kommt die Post dazu, in einem politisch schwierigen Umfeld bei der Diskussion des Postgesetzes, mit diesem Testbetrieb nochmals Öl ins Feuer zu giessen? Will sie das Briefmonopol gar aus eigener Initiative abschaffen?

2) Gegen eine Optimierung der Prozesse ist bestimmt nichts einzuwenden. Kann aber von einer Optimierung gesprochen werden, wenn in erster Linie der Kunde einen schlechteren Service erfährt? An welchem Kundenverständnis orientiert sich die Post?

3) Weshalb sollen Menschen durch Maschinen ersetzt werden, wenn die Zustelldauer anschliessend verlängert wird?

4) Hat die Post Hinweise, dass die Privatkunden einer späteren Zustellung der Post positiv oder zumindest neutral gegenüber stehen?

5) Bestehen weitere Optimierungsprojekte, die von weiten Teilen der Bevölkerung abgelehnt werden?

6) Ist die Postregulationsbehörde PostReg zukünftig bereit, bei solchen Abstrichen bei der Grundversorgung bereits in der Testphase zu intervenieren?

 

Diese und ähnliche Fragen werde ich in der Kommission oder bei Bedarf in Form einer Interpellation im Ständerat thematisieren. Erste Gelegenheit dazu bildet die  Sitzung der Verkehrskommission vom 2. September 2010.

Konkordanz oder Stabilität?

18. August 2010

Nach dem Rücktritt der Bundesräte Leuenberger und Merz erfährt das Wort “Konkordanz” wieder einmal Hochkonjunktur. Leider wird es auch bei diesen Ersatzwahlen wieder auf reine Arithmetik reduziert. Was braucht aber unser Land und wonach sehnen sich viele Stimmberechtigte? Stabilität!

Seit der Nichtwiederwahl von Ruth Metzler in den Bundesrat beginnt das doch eher unwürdige Parteiengezänk von neuem. Die damals verschmähte Zauberformel wird heute in ähnlicher Form zurück gewünscht. Offensichtlich realisieren SVP und FDP erst heute, welchen Stabilitätsfaktor sie damals etwas kurzsichtig über Bord geworfen haben.

Sachpolitisch gewichtige Fragen wurden in der letzten Zeit von den beiden Polparteien SP und SVP blockiert. Der Höhepunkt dieser unheiligen Allianzen wurde bei der Debatte um den UBS-Staatsvertrag mit der USA augenfällig.

Wenn aus Stabilitätsgründen eine neue Zauberformel angestrebt wird, ist zu überlegen, ob es nicht angebracht wäre, der Mitte aus CVP und FDP je zwei, also insgesamt eine Mehrheit der Bundesratssitze zuzugestehen. Es sind diese Parteien, die für Lösungen kämpfen, die schliesslich in den Parlamenten oft eine Mehrheit finden.

Den beiden Polparteien wären dann die drei anderen Sitze überlassen. Sie könnten ihre Oppositionspolitik trotz Regierungsbeteiligung in gewohnter Manier weiter führen. Je nach Parteistärke erhielten einmal die SVP (aktuell) oder ein anderes Mal die SP zwei Sitze.

Die Grundlage für eine solche neue Zauberformel müsste nun gelegt und über die Jahre angestrebt werden. Mir schwebt dabei keine Abwahl bestehender Bundesratsmitglieder vor. Die FDP könnte dann ihren zweiten Sitz verteidigen. Der Sitz der SP ginge an die CVP.

Die SP wäre mit einem Sitz als kleinere der beiden Polparteien vertreten. Die SVP verfügt weiterhin über zwei Sitze, denjenigen von Bundesrat Maurer und derjenige von BR Eveline Widmer Schlumpf. Sie wurde als erfolgreiche SVP-Politikerin gewählt. Es ist nicht Sache des Parlamentes, die SVP-Suppe auszulöffeln, die sich die Verantwortlichen mit dem späteren Parteiausschluss ihrer Bundesrätin eingebrockt haben.

Erst bei einem Rücktritt von BR Widmer-Schlumpf wäre dann aufgrund der dannzumal realisierten Parteistärken zu entscheiden, ob der Sitzanspruch bei der SVP (heutiger Stand) oder der SP zur Verfügung gehalten wird. Die Grünen wären dabei der Linken zuzurechnen.

Eine solche neue Zauberformel brächte die gewünschte Stabilität, die unser Land sonst auszeichnet. Basierend darauf wäre es dann für die Bundesversammlung auch einfacher, Peronen aufgrund ihrer Fähigkeiten zu wählen, die sich auch für ein Kollegialitätsgremium eignen.

Wir müssen wegkommen von reiner Bundesrats-Arithmetik und in der Folge von “Bundesräten auf Zeit”, wie sie vom FDP-Präsidenten kürzlich auch bezüglich der eigenen Mandatsträger in Aussicht gestellt wurde. Solche Überlegungen können nur von Parteistrategen stammen. Das Volk will das nicht.

Eine Bundesratsmehrheit in der politischen Mitte würde zu inhaltlichen Konkordanzüberlegungen führen. Was immer wieder gefordert, aber noch nie realisiert wurde, könnte Wirklichkeit werden: Eine Mehrheit aus FDP und CVP im Bundesrat würde CVP und FDP verpflichten, in einem Geschäft mit der SP und in einem anderen mit der SVP zu Beginn der Legislaturperiode die politische Stossrichtung zu definieren und dann im Parlament umzusetzen.

Wenn die Fraktionsleitung nun Gespräche mit den anderen Parteien über die Zusammensetzung des Bundesrates aufnimmt, wäre auch dieses Modell zu prüfen.

Arbeitslosenversicherung sichern

17. August 2010

 

Die Sozialeinrichtungen der Schweiz sind für den sozialen Ausgleich und die gesellschaft­liche Stabilität wichtig. Es gilt dazu Sorge zu tragen. Leider befinden sich die Sozialwerke in finanzieller Schieflage. Die Stimmberechtigten haben einer Sanierung der IV zugestimmt. Jetzt geht es um die Arbeitslosenversicherung, die ebenfalls einen Schulden­berg von 7 Milliarden Franken aufweist. Das Sozialwerk hat sich in der Wirtschaftskrise aber insgesamt bewährt.

 

In einem längeren politischen Prozess wurde der vorliegende Kompromiss ausgearbeitet. Dieser sieht einerseits höhere Einnahmen durch steigende Lohnabzüge vor. Auf der anderen Seite werden auch die Leistungen in einem vertretbaren Rahmen reduziert. Die Höhe der Taggelder und die Dauer des Taggeldbezuges bleiben jedoch unverändert. Im internatio­nalen Vergleich bewegen wir uns leistungsmässig immer noch in der Spitzengruppe.

 

Alternativen, wie einseitige Erhöhung der Einnahmen bzw. Lohnabzüge, waren im Parlament nicht mehrheitsfähig. Mit gutem Grund: Höhere Lohnabzüge treffen alle, auch Kleinverdiener. Bei einer Ablehnung müssten die Lohnab­züge für die Arbeitslosenversicherung um 0.5 auf 2.5 Prozent erhöht werden. Bei einem Ja erhöhen sich die Abzüge um 0.2 auf 2.2 Prozent. Besser Verdienende bezahlen zudem ein Solidaritätsprozent.

 

Die Arbeitslosenversicherung als Absicherung gegen die Erwerbslosigkeit muss unbedingt saniert und gesichert werden. Nur so können auch in Zukunft von Arbeitslosigkeit Betroffene mit dieser Versicherung rechnen. Die Vorlage verdient deshalb unsere Zustimmung.

 

Grenzen überschritten

25. Juli 2010

Wenn von Grenzen in der Politik gesprochen wird, handelt es sich meistens um geographische Grenzen: Sollen zwei oder mehrere Gemeinden fusionieren? Stellen 26 Kantone für die Schweiz eine Überstrukturierung dar? Wie sieht es mit einem Anschluss von der Schweiz angrenzenden Regionen wie Elsass (F), Como (I), Voralberg (A), Baden-Württemberg (D), Savoyen (F) usw. aus?

 

In der Sommersession der Eidgenössischen Räte gelangten jedoch andere politische Grenzen in den Fokus, nämlich die Leistungsfähigkeit bzw. Grenze der Belastbarkeit des politischen Systems:

 

1)  Im Rahmen ihrer Oberaufsichtsfunktion haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) von National- und Ständerat mit der Aufarbeitung der Finanzkrise beschäftigt. Nach einem umfangreichen Aktenstudium, 40 Anhörungen von Bundesrat, Leitungsgremien der Nationalbank, der Finanzmarktaufsicht, der Finanz- und Steuerverwaltung und der UBS hat die GPK einen Bericht von rund 370 Seiten mit 18 Empfehlungen, 5 Motionen und 2 Postulaten verabschiedet. Diese sollen dazu dienen, die Lehren zu ziehen und bei einer ähnlichen Krise besser gerüstet zu sein. Ohne in Selbstlob zu verfallen, darf festgestellt werden, dass sich dieses Ergebnis sehen lässt. In welchem Staat hat die parlamentarische Oberaufsicht ein gutes Jahr nach dem Höhepunkt der Finanzkrise eine umfassende Mängelliste mit Verbesserungsmöglichkeiten präsentiert? Komplexität und Umfang der Thematik forderten das das Parlament und brachten es an seine Kapazitätsgrenzen.

 

2)  Im zweiten Fall, nämlich der nachträglichen Genehmigung des Staatsvertrages Schweiz - USA in Sachen UBS, wurden die politischen Grenzen aus meiner Sicht überschritten. Die beiden Polparteien SP und SVP stellten für ihr “Ja” zum Staatsvertrag artfremde Bedingungen, die auch sachlich deplatziert waren.

 

So ist eine Verschärfung der Eigenmittelvorschriften für die Grossbanken zwar angezeigt. Ohne Kenntnis der neuen internationalen Standards wären konkrete Beschlüsse für die Schweizer Institute jedoch verfrüht gewesen. Auch macht es wenig Sinn, die “Too-big-to-fail”-Problematik - wie ebenfalls gefordert - bereits einer vermeintlichen Lösung zuzuführen, bevor eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission ihren Bericht abgeliefert hat. Noch weniger können im Ständerat überwiesene Vorstösse (ohne Rechtssetzung) zu einer Bonussteuer ins Feld geführt werden, einen für die Schweizer Wirtschaft zentralen Vertrag abzulehnen, an dem das Parlament inhaltlich nichts ändern, sondern nur “Ja” oder “Nein” sagen kann. Wenn durch parteipolitisches Kalkül sogar ein Scheitern einer zentralen Vorlage in Kauf genommen wird, werden aus meiner Sicht die politischen Grenzen klar überschritten.

 

Aus der Diskussion Finanzmarktregulierung wird uns in der nächsten Zeit vermutlich noch vermehrt vor Augen geführt, wie gerade in diesem Bereich dem autonomen Handeln einzelner Staaten Grenzen gesetzt sind. Die Verschuldungskrise in vielen Staaten dürfte dazu führen, dass die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit geritzt oder gar überschritten werden (CD-Handel, Bankrazzien etc.). Darauf wird sich die Schweiz einstellen und Gegenmassnahmen ergreifen müssen. Es handelt sich dabei um eine andere Art des Grenzschutzes.

Auch Ticketzuschlag kein Tabu

19. November 2009

Die Schweiz ist mit Forderungen verbunden, die sich auch in Zukunft in einem Konkurrenzverhältnis befinden: attraktives Bildungsangebot, hochstehendes Gesundheitswesen, soziale Stabilität, Sicherheit, gesunder Finanzhaushalt verbunden mit einem tiefen Steuerniveau usw.. Verkehrsinfrastrukturen gelangen zunehmend in den Fokus der politischen Diskussion, weil sie ebenfalls einen gewichtigen Standortfaktor darstellen.

 

Exemplarisch für diese Auseinandersetzung ist das jüngst ergangene – nicht letztinstanzliche – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Erhöhung der LSVA. Es ist für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs brisant, weil dieser mit der Schwerverkehrsabgabe verbunden ist: Zwei Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliessen heute in den FinöV-Fonds. Der Bund finanziert damit die NEAT und Projekte der Bahn 2000. Tiefere LSVA-Tarife könnten sich auch auf die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) auswirken. Das zugrunde liegende Gesetz ist im September 2009 in Kraft getreten. Es sieht vor, die über hundert Teilpro­jekte ebenfalls über den FinöV-Fonds zu sichern. Mit Sicherheit gerät spätestens das Nachfolgeprojekt der ZEB vollends aus der Spur: Der FinöV dürfte zur Finanzierung von Bahn 2030 nicht mehr ausreichen, denn mit der Fertigstellung des Gotthardbasistunnels müssen 50 Prozent der Einnahmen des FinöV zur Rückzahlung von Schulden an den Bund verwendet werden. Ganz zu schweigen von den 12 oder 21 Milliarden, die für weitere dringende Projekte eingesetzt werden sollen.

 

Für eine nachhaltige Finanzierung

Der von CVP-Nationalrätin Esther Egger 2008 angeregte Infrastrukturbericht, dessen Resultate Bundesrat Leuenberger am 3. November 2009 präsentierte, hat das Tor zur Diskussion der weiteren Finanzierung der Bahninfrastruktur aufgestossen. Ich begrüsse die darin enthaltenen Forderungen: Die Kosten der Mobilität müssen sich verstärkt in den Preisen widerspiegeln. Wir schaffen damit Transparenz und verknüpfen die Finanzierung der Bahninfrastruktur direkt mit der Nachfrage. Das Parlament hat den Bund jedoch beauftragt, verschiedene andere Finanzierungswege zu prüfen und deren Vor- und Nachteile auf den Tisch zu legen.  Da es sich um Aufgaben handelt, von denen mehrere Generationen profitieren, sind aus meiner Sicht auch quantitativ und zeitlich begrenzte Mehreinnahmen kein Tabu. Ausgeklügelte Tarifierungsmodelle, wie wir sie heute bereits aus dem Telefoniebereich kennen, sind ernsthaft zu prüfen. Auch ein Ticketzuschlag, eine Vor- bzw. Mitfinanzierung durch die Kantone oder allgemeine Steuermittel dürfen dabei keine Tabus darstellen.

 

Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen zahlen sich aus

Welche Finanzierung auch immer dereinst greifen wird: Die Bahninfrastruktur ist das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Längst wird eingesehen, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs dazu beiträgt, dass auch der Individualverkehr rollt. Die Verwendung von Steuergeldern für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist deshalb sinnvoll und zu befürworten. Der Ausbau ist eine Generationen übergreifende Pflicht des Staates. Allein die volkswirtschaftlich schädlichen Stauzeiten übersteigen und rechtfertigen die Kosten von Investition und Betrieb – von kürzeren Reisezeiten zwischen den Zentren ganz zu schweigen. Das Schienennetz als Grobverteiler fängt das Mobilitätsbedürfnis einer zunehmenden Bevölkerung und eines dynamischen Wirtschaftsstandortes auf und entlastet die heute überlasteten Strassen. Ein fein aufeinander abgestimmtes Verkehrssystem belebt die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Verkehrsinfrastrukturprojekte der nächsten Jahre müssen deshalb dort ansetzen, wo Bedarf und volkswirtschaftlicher Nutzen am grössten sind. Ebenso müssen Projekte berücksichtigt werden, die in einer Volksabstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen wurden. Von diesen beiden Gedanken hat sich das Parlament bei der Auftragserteilung zur Ausarbeitung von Bahn 2030 an den Bund leiten lassen. Bis Ende 2010 sollte die entsprechende Botschaft vorliegen.

 

Ja zu sicheren Sozialwerken

11. September 2009

Die Invalidenversicherung befindet sich mit einem Schuldenberg von knapp 13 Milliarden Franken in einer schwierigen Situation. In der kommenden Abstimmung geht es darum, dieses wichtige Sozialwerk, bei dem es um die Existenz der Schwäch­sten der Gesellschaft geht, wieder auf gesunde Beine zu stellen. Sollte das jährliche Defizit ohne Zusatzfinanzierung beseitigt werden, müssten die Renten um 40 Prozent reduziert werden. Die IV zahlt keine Luxus-Leistungen, die ohne Schaden für die Betroffenen in einem solchen Umfang einfach gestrichen werden könnten. Missbrauch gibt es auch in der IV, und dieser muss rigoros bekämpft werden. Aber selbst wenn es gelingen würde, das Miss­brauchspotenzial auf Null zu senken, könnte das jährliche Defizit lediglich um 4 Prozent reduziert  werden. Wirklich glaubwürdige Alternativlösungen konnten weder im Nationalrat noch im Ständerat aufgezeigt werden.

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass die IV und AHV finanziell verknüpft sind. Die IV belastet die AHV-Rechnung jährlich mit 1.4 Milliarden Franken. Dazu kommt bei der AHV die demographische Entwicklung. Ohne Gegensteuer ist die AHV in ungefähr 10 Jahren nicht mehr in der Lage, die Renten zu garantieren. Mit einer Zustimmung zur Vorlage werden die beiden wichtigen Sozialwerke finanziell getrennt. Das stärkt auch die AHV.

Aus diesen zwei Gründen verdient die Vorlage eine Zustimmung durch die Stimm­berech­tigten.

 

Bravo Bundesrat

21. August 2009

Der Bundesrat darf auf eine erfolgreiche Woche zurück blicken. Einen Tag nach der Publikation des Amtshilfe-Abkommens mit den USA hat der Bund seinen Anteil an der UBS von 6 Milliarden Franken verkauft. In einem Interview mit der “Zentralschweiz am Sonntag” vom  26. Oktober 2008 habe ich das damals geschnürte UBS-Paket gelobt. 10 Monate später hat der Bund mit dieser Transaktion sogar einen Gewinn von 1.2 Milliarden realisiert. Dies entspricht einer Jahresrendite von 30 %. Auch die Risiken für die Nationalbank aus den ausgegliederten toxischen Papieren konnte gegenüber dem ursprünglichen Plan um mehr als die Hälfte auf 23 Milliarden Franken reduziert werden. Der Bundesrat hat immer einen schnellen Ausstieg aus dem UBS-Engagement in Aussicht gestellt. Es ist erfreulich, dass er seinen Worte rasch Taten folgen liess und nicht in Versuchung geriet, zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr Geld zu verdienen.

Nachdem das Amtshilfe-Abkommen vor allem zu Gunsten der UBS ausgehandelt wurde und die Umsetzung schätzungsweise 70 Spezialisten erfordert, wäre es angezeigt, wenn die UBS die damit verbundenen Kosten von rund 40 Millionen Franken freiwillig übernehmen würde. Die Bank hat der Schweiz und insbesondere dem Finanzmarkt mit ihren Geschäften irreparablen Schaden zugefügt. Zwar ist Amtshilfe eine Staatsaufgabe und deshalb an sich durch Steuergelder zu finanzieren. Mit einer freiwilligen Übernahme der Kosten könnte die UBS Goodwill zurück gewinnen.

 

Mit seiner Entschuldigung beim libyschen Revolutionsführer Ghadhafi hat Bundespräsident Merz viel Tadel eingesteckt. Von Kniefall war die Rede. Tatsächlich war eine Entschuldigung nach Ansicht eines grossen Teils der öffentlichen Meinung nach schweizerischem Verständnis zu Recht nicht angebracht. Realistischer Weise war aber das Vorgehen von Merz der einzig mögliche Weg, die seit einem Jahr als Geiseln festgehaltenen Schweizer zu befreien und die bilateralen Beziehungen wieder zu aktivieren. Der Bundespräsident hat mit seinem Flug nach Libyen ohne garantieren Erfolg hoch gepokert und viel persönliches Prestige aufs Spiel gesetzt. Aus meiner Sicht ist es ihm aber hoch anzurechnen, dass er das Problem nicht ausgesessen hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, den Canossagang seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger als Bundespräsident zu überlassen. Nachdenklich stimmen müsste uns, dass es der Schweiz nicht gelungen ist, durch die Vermittlung eines anderen Staats der Erpressung zu begegnen. Wieder einmal wird uns dabei bewusst, wie wertvoll eine effiziente und effektive Aussenpolitik in solchen Situationen wäre. Die Schweiz vertritt die Interessen einiger Staaten im Ausland. Wenn sie einmal selber Hilfe benötigt, steht sie alleine da.

4er-Vakanz im Bundesrat

18. Juni 2009

Wenig überraschend ist, dass sich nach einem Bundesratsrücktritt sofort das Karussell möglicher Nachfolgerinnen und Nachfolger zu drehen beginnt. Erstaunlich ist, dass der FDP-Präsident und selbst der zurückgetretene FDP-Bundesrat sich weniger mit der eigenen Vakanz beschäftigen, sondern vor allem Wahlkriterien an die CVP richten wie “Romand”. Zufall oder Absicht? Anerkennt die FDP damit bereits heute den Anspruch der CVP auf einen zusätzlichen Sitz im Bundesrat? Will die FDP dabei der CVP nun nur noch die Wahlkriterien diktieren? Wäre es nicht angezeigt, die Persönlichkeit, die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den Beitrag im Gesamtbundesrat in den Vordergrund zu rücken? Die lancierte Diskussion erscheint doch eher kleinkariert und für das Wohl des Landes jedenfalls nicht match-entscheidend.

Es war zu erwarten, dass nach dem Abweichen von der Zauberformel die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierung einige Jahre umstritten ist, bis sich die Kräfteverhältnisse wieder einspielen. Aufgrund der letzten Wahlergebnisse hätten die beiden Pole SVP/BDP und SP/Grüne Anspruch auf je zwei Sitze. Das hat zur Folge, dass die ähnlich starken FDP und CVP insgesamt über drei Sitze verfügen. Dies führt dazu, dass jeweils eine Partei über zwei und die andere über einen Bundesratssitz verfügt. Zwangsläufig ist somit eine Partei über- und die andere bei gleich bleibenden Kräfteverhältnissen untervertreten. Nach sechs Jahren FDP-Doppelsitz und CVP-Einzelsitz bietet die jetzt entstandene Vakanz Gelegenheit, einen Ausgleich zu Gunsten der CVP vorzusehen. Bei einer späteren CVP-Vakanz könnte dieser dritte Sitz dann wieder für eine Bundesrats-Amtsdauer der FDP abgetreten werden. Die beiden Parteien sollten sich auf ein solches Vorgehen einigen. Unwürdige politisch motivierte Muskelspiele könnten damit verhindert und die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates stabilisiert werden.

 

Bei der jetzt anstehenden Bundesratswahl sollten einzelne Kriterien wie Herkunft in den Hintergrund treten. Obwohl von verschiedener Seite gefordert, scheint keine Doppelvakanz zu Stande zu kommen, was die Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl unnötig einschränkt. In der nächsten zwei bis drei Jahren ist mit Bundesrat Merz (67jährig), Bundesrat Leuenberger (63jährig, 14 Jahre im Amt), Bundesrätin Calmy-Rey (64jährig) mit weiteren Rücktritten zu rechnen. Wahlkriterien wie Kompetenzen, Erfahrungen, persönliche Eigenschaften und Aspekte  wie Herkunft, Sprachkenntnisse usw. können deshalb über einen Zeitraum bis drei Jahre in Betracht gezogen werden. Wenn schon keine Doppel- oder Mehrfachvakanz besteht, sollten die (Aus-)wahlmöglichkeiten nicht durch eine stichtagsbezogene Sichtweise unnötig eingeschränkt werden. Auch bei Bundesratswahlen sind Überlegungen mit einem Zeithorizont über mehrere Jahre nicht Kür, sondern Pflicht. Die Bundesversammlung tut deshalb gut daran, sich heute gedanklich mit einer 4er- und nicht mit einer 1er-Vakanz auseinander zu setzen. 

 

 

 

Seriöse Arbeit gefordert!

6. Juni 2009

Verschiedentlich wurde Kritik geübt am Verhalten der CVP-Ständeräte bei der Behand­lung einer Motion, die darauf abzielte, die UBS-Gehälter nach oben zu begrenzen. Ein bedeutender Teil der CVP-Ständeräte hat einen Rückweisungsantrag von SVP-Stände­rat Christoffel Brändli unterstützt, um die unklar formulierte Motion in der Kommission nochmals zu diskutieren und mit einem präziseren Vorschlag ins Parlament zu kommen. Verzögerungen ergeben sich unter dem Strich keine.

Die bereits vom Nationalrat überwiesene, fünf Punkte umfassende Motion wurde von der Wirtschaftskommission des Ständerates in drei Punkten abgelehnt. Ein Punkt fand Zu­stim­mung, obwohl dies lediglich eine Bekräftigung der Absicht des Bundesrates dar­stellte, nämlich sich möglichst schnell wieder aus dem UBS-Engagement zurück zu zie­hen. Ein weiterer Punkt fand eine Mehrheit dank Stichentscheid der Präsidentin. Dieser forderte, bei der UBS eine „Salärstruktur analog zu SBB, Post und SNB“ einzuführen.

Weshalb habe auch ich diesen Rückweisungsantrag unterstützt:

  • Das knappe Ergebnis in der Kommission liess keine Abschätzung zu, wie das Er­gebnis nach Diskussion im Ständerat ausfällt. Zufälligkeiten hätten entscheiden können.
  • Die FINMA (früher Bankenaufsicht) hatte eigene Vorschläge in Aussicht gestellt, die unglücklicherweise nicht vor der Beratung dieser Motion, sondern erst am 3. Juni präsentiert wurden. Dieses Rundschreiben stellt eine brauchbare Grundlage für die Konkretisierung des Motionspunktes in der Kommission dar.
  • Was heisst „analoge Salärstruktur“? Geht es um die Frage, ob variable Lohnbe­standteile bei der UBS auch in Zukunft möglich sind? Geht es um eine betragliche Limitierung der Gesamtbezüge? Falls ja, wie hoch ist dieser Deckel? Geht es um das Verhältnis zwischen höchst- und tiefstentschädigten Mitarbeiter bzw. Mitar­beiterin? All dies ging aus dem Motionstext nicht hervor und wurde im Vorfeld von den Medien und im Ständerat unterschiedlich interpretiert.
  • Ist es sachgerecht, ein Salärsystem einer international tätigen Grossbank an branchenfremden Bundesbeteiligungen SBB und Post zu orientieren? Wäre nicht eher auch die Salärstruktur von Postfinance, Kantonalbanken und Raiffeisenban­ken zweckmässiger? Ist es korrekt, sich an Bundesbeteiligungen zu orientieren und gleichzeitig – zu Recht – zu fordern, dass der Bund sein UBS-Engagement möglichst bald wieder aufgibt.
  • Eine Überweisung des Motionspunktes hätte dazu geführt, dass die Klärung die­ser Fragen erst bei der Behandlung der geforderten bundesrätlichen Botschaft erfolgt wäre. Aufgrund eines knappen Abstimmungsverhältnisses und des sehr unklar formulierten Motionspunktes wäre der Ausgang dieser Diskussion völlig offen gewesen.
  • Die im Vorfeld der Behandlung verschiedentlich dargestellte Vorstellung, dass nach Überweisung von einem Punkt aus einer fünf Punkte umfassenden Motions­text am anderen Tag eine Deckelung der UBS-Gehälter eingeführt wird, war irre­führend. Selbst bei einer Überweisung des Motionspunktes hätte der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschieden müssen, die dann in beiden Räten Zustim­mung erfordert.
    Auch bei einer zügigen Abwicklung wäre ein absolut offenes Er­gebnis frühestens in 12 Monaten in Kraft gesetzt worden. Aufgrund des knappen Ergebnis in der Wirtschaftskommission und dem unklar formulierten Motionspunkt wären vor allem ellenlange Debatten, verbunden mit Zusatzberichten und unkla­rem Ergebnis die Folge gewesen. Ein mögliches Vorgehen, aber bestimmt kein zielführendes.

Der nun von einer Mehrheit des Ständerates beschlossene Weg bietet der Wirtschafts­kommission die Möglichkeit, diese Diskussion vor einer definitiven Auftragserteilung an den Bundesrat zu führen. Die Kommission kann dies in Kenntnis des eben von der FINMA publizierten Rundschreibens tun. Zudem sind aus meiner Sicht auch die in an­deren Staaten angekündigten Regulierungen zu berücksichtigen. Ich werde mich per­sönlich für eine Deckelung der UBS-Gehälter einsetzen, solange die Bank auf Bundes­hilfe angewiesen ist. Ein solcher Eingriff wird leider erforderlich, weil in der UBS-Füh­rungs­etage die erforderliche Sensibilität für Entschädigungen mit Augenmass nach wie vor fehlt.

Der gewählte Ansatz darf der UBS gegenüber ausländischer Mitbewerbern, die ebenfalls auf Staatshilfe angewiesen sind, jedoch keine Marktnachteile verursachen. Zu dem in die UBS investierte Volksvermögen in Milliardenhöhe ist Sorge zu tragen. Auch in dieser Verantwortung steht das Parlament. Die dazu erforderliche Detailarbeit kann in der Wirtschaftskommission seriös geleistet werden. Dieser nun vom Ständerat beschlossene Weg ist auf alle Fälle zielführender, wenn auch weniger spektakulär. Damit werden aber auch nicht Hoffnungen geweckt, die später nicht erfüllt werden können.

Was Hänschen nicht lernt, …

16. April 2009

In meiner Jugendzeit musste man auf der Fahrt von Kriens nach Malters im Renggloch den Atem anhalten. Dort wurde alles verbrannt, was irgendwie entsorgt werden musst. Heute beschäftigen uns immer noch Sonderdeponien wie Kölliken, die für viel Geld saniert werden müssen. Unsere Weltmeere wurden als Deponien missbraucht, nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn.

Seit Beginn der Weltraumfahrt vor einem halben Jahrhundert, wurden ca. 6‘000 Satelliten ins All gebracht. Ungefähr 800 sind noch in Betrieb. Experten rechnen, dass rund 600‘000 Objekte in der Grössenordnung eines Kirschkerns als Weltraumschrott mit geschossartiger Wirkung die Raumschifffahrt bedrohen. Deshalb wurde anfangs April 2009 in Darmstadt eine Konferenz über Weltraumschrott mit 300 Experten durchgeführt. Diese fordern bereits eine Müllabfuhr für den Weltraum. Die Entrümpelung des Weltraums dürfte gemäss ESA Jahrzehnte dauern. Alternativen gibt es offensichtlich keine. Andernfalls geht der Weltraum für den Menschen verloren.

Erstaunlich ist nur, dass die Menschheit aus gemachten Fehlern nicht lernt. Immer wieder werden Abfallprobleme gedankenlos verursacht, die dann später mit grossem Aufwand korrigiert werden müssen. Im Februar 2009 haben die Stimmbe­rechtigten des Kantons Luzern mit einem JA-Anteil von fast 80 % Sofortbussen gegen Littering (achtloses Wegwerfen von Abfällen) gutgeheissen. Ab Mai werden Personen, die ihren Abfall im öffentlichen Raum liegen lassen, von der Polizei gebüsst. Wenn selbst Weltmächte so sorglos zulasten folgender Generationen Abfall­probleme verursachen, erstaunt es wenig, wenn auf der lokalen Ebene sogar Gesetzes­grund­lagen gegen Abfallsünder geschaffen werden müssen. Denn was Hänschen nicht lernt, …