Auch Ticketzuschlag kein Tabu

19. November 2009

Die Schweiz ist mit Forderungen verbunden, die sich auch in Zukunft in einem Konkurrenzverhältnis befinden: attraktives Bildungsangebot, hochstehendes Gesundheitswesen, soziale Stabilität, Sicherheit, gesunder Finanzhaushalt verbunden mit einem tiefen Steuerniveau usw.. Verkehrsinfrastrukturen gelangen zunehmend in den Fokus der politischen Diskussion, weil sie ebenfalls einen gewichtigen Standortfaktor darstellen.

 

Exemplarisch für diese Auseinandersetzung ist das jüngst ergangene – nicht letztinstanzliche – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Erhöhung der LSVA. Es ist für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs brisant, weil dieser mit der Schwerverkehrsabgabe verbunden ist: Zwei Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliessen heute in den FinöV-Fonds. Der Bund finanziert damit die NEAT und Projekte der Bahn 2000. Tiefere LSVA-Tarife könnten sich auch auf die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) auswirken. Das zugrunde liegende Gesetz ist im September 2009 in Kraft getreten. Es sieht vor, die über hundert Teilpro­jekte ebenfalls über den FinöV-Fonds zu sichern. Mit Sicherheit gerät spätestens das Nachfolgeprojekt der ZEB vollends aus der Spur: Der FinöV dürfte zur Finanzierung von Bahn 2030 nicht mehr ausreichen, denn mit der Fertigstellung des Gotthardbasistunnels müssen 50 Prozent der Einnahmen des FinöV zur Rückzahlung von Schulden an den Bund verwendet werden. Ganz zu schweigen von den 12 oder 21 Milliarden, die für weitere dringende Projekte eingesetzt werden sollen.

 

Für eine nachhaltige Finanzierung

Der von CVP-Nationalrätin Esther Egger 2008 angeregte Infrastrukturbericht, dessen Resultate Bundesrat Leuenberger am 3. November 2009 präsentierte, hat das Tor zur Diskussion der weiteren Finanzierung der Bahninfrastruktur aufgestossen. Ich begrüsse die darin enthaltenen Forderungen: Die Kosten der Mobilität müssen sich verstärkt in den Preisen widerspiegeln. Wir schaffen damit Transparenz und verknüpfen die Finanzierung der Bahninfrastruktur direkt mit der Nachfrage. Das Parlament hat den Bund jedoch beauftragt, verschiedene andere Finanzierungswege zu prüfen und deren Vor- und Nachteile auf den Tisch zu legen.  Da es sich um Aufgaben handelt, von denen mehrere Generationen profitieren, sind aus meiner Sicht auch quantitativ und zeitlich begrenzte Mehreinnahmen kein Tabu. Ausgeklügelte Tarifierungsmodelle, wie wir sie heute bereits aus dem Telefoniebereich kennen, sind ernsthaft zu prüfen. Auch ein Ticketzuschlag, eine Vor- bzw. Mitfinanzierung durch die Kantone oder allgemeine Steuermittel dürfen dabei keine Tabus darstellen.

 

Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen zahlen sich aus

Welche Finanzierung auch immer dereinst greifen wird: Die Bahninfrastruktur ist das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Längst wird eingesehen, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs dazu beiträgt, dass auch der Individualverkehr rollt. Die Verwendung von Steuergeldern für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist deshalb sinnvoll und zu befürworten. Der Ausbau ist eine Generationen übergreifende Pflicht des Staates. Allein die volkswirtschaftlich schädlichen Stauzeiten übersteigen und rechtfertigen die Kosten von Investition und Betrieb – von kürzeren Reisezeiten zwischen den Zentren ganz zu schweigen. Das Schienennetz als Grobverteiler fängt das Mobilitätsbedürfnis einer zunehmenden Bevölkerung und eines dynamischen Wirtschaftsstandortes auf und entlastet die heute überlasteten Strassen. Ein fein aufeinander abgestimmtes Verkehrssystem belebt die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Verkehrsinfrastrukturprojekte der nächsten Jahre müssen deshalb dort ansetzen, wo Bedarf und volkswirtschaftlicher Nutzen am grössten sind. Ebenso müssen Projekte berücksichtigt werden, die in einer Volksabstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen wurden. Von diesen beiden Gedanken hat sich das Parlament bei der Auftragserteilung zur Ausarbeitung von Bahn 2030 an den Bund leiten lassen. Bis Ende 2010 sollte die entsprechende Botschaft vorliegen.

 

Ja zu sicheren Sozialwerken

11. September 2009

Die Invalidenversicherung befindet sich mit einem Schuldenberg von knapp 13 Milliarden Franken in einer schwierigen Situation. In der kommenden Abstimmung geht es darum, dieses wichtige Sozialwerk, bei dem es um die Existenz der Schwäch­sten der Gesellschaft geht, wieder auf gesunde Beine zu stellen. Sollte das jährliche Defizit ohne Zusatzfinanzierung beseitigt werden, müssten die Renten um 40 Prozent reduziert werden. Die IV zahlt keine Luxus-Leistungen, die ohne Schaden für die Betroffenen in einem solchen Umfang einfach gestrichen werden könnten. Missbrauch gibt es auch in der IV, und dieser muss rigoros bekämpft werden. Aber selbst wenn es gelingen würde, das Miss­brauchspotenzial auf Null zu senken, könnte das jährliche Defizit lediglich um 4 Prozent reduziert  werden. Wirklich glaubwürdige Alternativlösungen konnten weder im Nationalrat noch im Ständerat aufgezeigt werden.

Vielen ist zudem nicht bewusst, dass die IV und AHV finanziell verknüpft sind. Die IV belastet die AHV-Rechnung jährlich mit 1.4 Milliarden Franken. Dazu kommt bei der AHV die demographische Entwicklung. Ohne Gegensteuer ist die AHV in ungefähr 10 Jahren nicht mehr in der Lage, die Renten zu garantieren. Mit einer Zustimmung zur Vorlage werden die beiden wichtigen Sozialwerke finanziell getrennt. Das stärkt auch die AHV.

Aus diesen zwei Gründen verdient die Vorlage eine Zustimmung durch die Stimm­berech­tigten.

 

Bravo Bundesrat

21. August 2009

Der Bundesrat darf auf eine erfolgreiche Woche zurück blicken. Einen Tag nach der Publikation des Amtshilfe-Abkommens mit den USA hat der Bund seinen Anteil an der UBS von 6 Milliarden Franken verkauft. In einem Interview mit der “Zentralschweiz am Sonntag” vom  26. Oktober 2008 habe ich das damals geschnürte UBS-Paket gelobt. 10 Monate später hat der Bund mit dieser Transaktion sogar einen Gewinn von 1.2 Milliarden realisiert. Dies entspricht einer Jahresrendite von 30 %. Auch die Risiken für die Nationalbank aus den ausgegliederten toxischen Papieren konnte gegenüber dem ursprünglichen Plan um mehr als die Hälfte auf 23 Milliarden Franken reduziert werden. Der Bundesrat hat immer einen schnellen Ausstieg aus dem UBS-Engagement in Aussicht gestellt. Es ist erfreulich, dass er seinen Worte rasch Taten folgen liess und nicht in Versuchung geriet, zu einem späteren Zeitpunkt noch mehr Geld zu verdienen.

Nachdem das Amtshilfe-Abkommen vor allem zu Gunsten der UBS ausgehandelt wurde und die Umsetzung schätzungsweise 70 Spezialisten erfordert, wäre es angezeigt, wenn die UBS die damit verbundenen Kosten von rund 40 Millionen Franken freiwillig übernehmen würde. Die Bank hat der Schweiz und insbesondere dem Finanzmarkt mit ihren Geschäften irreparablen Schaden zugefügt. Zwar ist Amtshilfe eine Staatsaufgabe und deshalb an sich durch Steuergelder zu finanzieren. Mit einer freiwilligen Übernahme der Kosten könnte die UBS Goodwill zurück gewinnen.

 

Mit seiner Entschuldigung beim libyschen Revolutionsführer Ghadhafi hat Bundespräsident Merz viel Tadel eingesteckt. Von Kniefall war die Rede. Tatsächlich war eine Entschuldigung nach Ansicht eines grossen Teils der öffentlichen Meinung nach schweizerischem Verständnis zu Recht nicht angebracht. Realistischer Weise war aber das Vorgehen von Merz der einzig mögliche Weg, die seit einem Jahr als Geiseln festgehaltenen Schweizer zu befreien und die bilateralen Beziehungen wieder zu aktivieren. Der Bundespräsident hat mit seinem Flug nach Libyen ohne garantieren Erfolg hoch gepokert und viel persönliches Prestige aufs Spiel gesetzt. Aus meiner Sicht ist es ihm aber hoch anzurechnen, dass er das Problem nicht ausgesessen hat. Es wäre ein Leichtes gewesen, den Canossagang seiner Nachfolgerin oder seinem Nachfolger als Bundespräsident zu überlassen. Nachdenklich stimmen müsste uns, dass es der Schweiz nicht gelungen ist, durch die Vermittlung eines anderen Staats der Erpressung zu begegnen. Wieder einmal wird uns dabei bewusst, wie wertvoll eine effiziente und effektive Aussenpolitik in solchen Situationen wäre. Die Schweiz vertritt die Interessen einiger Staaten im Ausland. Wenn sie einmal selber Hilfe benötigt, steht sie alleine da.

4er-Vakanz im Bundesrat

18. Juni 2009

Wenig überraschend ist, dass sich nach einem Bundesratsrücktritt sofort das Karussell möglicher Nachfolgerinnen und Nachfolger zu drehen beginnt. Erstaunlich ist, dass der FDP-Präsident und selbst der zurückgetretene FDP-Bundesrat sich weniger mit der eigenen Vakanz beschäftigen, sondern vor allem Wahlkriterien an die CVP richten wie “Romand”. Zufall oder Absicht? Anerkennt die FDP damit bereits heute den Anspruch der CVP auf einen zusätzlichen Sitz im Bundesrat? Will die FDP dabei der CVP nun nur noch die Wahlkriterien diktieren? Wäre es nicht angezeigt, die Persönlichkeit, die Fähigkeiten und Kompetenzen sowie den Beitrag im Gesamtbundesrat in den Vordergrund zu rücken? Die lancierte Diskussion erscheint doch eher kleinkariert und für das Wohl des Landes jedenfalls nicht match-entscheidend.

Es war zu erwarten, dass nach dem Abweichen von der Zauberformel die parteipolitische Zusammensetzung der Landesregierung einige Jahre umstritten ist, bis sich die Kräfteverhältnisse wieder einspielen. Aufgrund der letzten Wahlergebnisse hätten die beiden Pole SVP/BDP und SP/Grüne Anspruch auf je zwei Sitze. Das hat zur Folge, dass die ähnlich starken FDP und CVP insgesamt über drei Sitze verfügen. Dies führt dazu, dass jeweils eine Partei über zwei und die andere über einen Bundesratssitz verfügt. Zwangsläufig ist somit eine Partei über- und die andere bei gleich bleibenden Kräfteverhältnissen untervertreten. Nach sechs Jahren FDP-Doppelsitz und CVP-Einzelsitz bietet die jetzt entstandene Vakanz Gelegenheit, einen Ausgleich zu Gunsten der CVP vorzusehen. Bei einer späteren CVP-Vakanz könnte dieser dritte Sitz dann wieder für eine Bundesrats-Amtsdauer der FDP abgetreten werden. Die beiden Parteien sollten sich auf ein solches Vorgehen einigen. Unwürdige politisch motivierte Muskelspiele könnten damit verhindert und die parteipolitische Zusammensetzung des Bundesrates stabilisiert werden.

 

Bei der jetzt anstehenden Bundesratswahl sollten einzelne Kriterien wie Herkunft in den Hintergrund treten. Obwohl von verschiedener Seite gefordert, scheint keine Doppelvakanz zu Stande zu kommen, was die Kandidatinnen- und Kandidatenauswahl unnötig einschränkt. In der nächsten zwei bis drei Jahren ist mit Bundesrat Merz (67jährig), Bundesrat Leuenberger (63jährig, 14 Jahre im Amt), Bundesrätin Calmy-Rey (64jährig) mit weiteren Rücktritten zu rechnen. Wahlkriterien wie Kompetenzen, Erfahrungen, persönliche Eigenschaften und Aspekte  wie Herkunft, Sprachkenntnisse usw. können deshalb über einen Zeitraum bis drei Jahre in Betracht gezogen werden. Wenn schon keine Doppel- oder Mehrfachvakanz besteht, sollten die (Aus-)wahlmöglichkeiten nicht durch eine stichtagsbezogene Sichtweise unnötig eingeschränkt werden. Auch bei Bundesratswahlen sind Überlegungen mit einem Zeithorizont über mehrere Jahre nicht Kür, sondern Pflicht. Die Bundesversammlung tut deshalb gut daran, sich heute gedanklich mit einer 4er- und nicht mit einer 1er-Vakanz auseinander zu setzen. 

 

 

 

Seriöse Arbeit gefordert!

6. Juni 2009

Verschiedentlich wurde Kritik geübt am Verhalten der CVP-Ständeräte bei der Behand­lung einer Motion, die darauf abzielte, die UBS-Gehälter nach oben zu begrenzen. Ein bedeutender Teil der CVP-Ständeräte hat einen Rückweisungsantrag von SVP-Stände­rat Christoffel Brändli unterstützt, um die unklar formulierte Motion in der Kommission nochmals zu diskutieren und mit einem präziseren Vorschlag ins Parlament zu kommen. Verzögerungen ergeben sich unter dem Strich keine.

Die bereits vom Nationalrat überwiesene, fünf Punkte umfassende Motion wurde von der Wirtschaftskommission des Ständerates in drei Punkten abgelehnt. Ein Punkt fand Zu­stim­mung, obwohl dies lediglich eine Bekräftigung der Absicht des Bundesrates dar­stellte, nämlich sich möglichst schnell wieder aus dem UBS-Engagement zurück zu zie­hen. Ein weiterer Punkt fand eine Mehrheit dank Stichentscheid der Präsidentin. Dieser forderte, bei der UBS eine „Salärstruktur analog zu SBB, Post und SNB“ einzuführen.

Weshalb habe auch ich diesen Rückweisungsantrag unterstützt:

  • Das knappe Ergebnis in der Kommission liess keine Abschätzung zu, wie das Er­gebnis nach Diskussion im Ständerat ausfällt. Zufälligkeiten hätten entscheiden können.
  • Die FINMA (früher Bankenaufsicht) hatte eigene Vorschläge in Aussicht gestellt, die unglücklicherweise nicht vor der Beratung dieser Motion, sondern erst am 3. Juni präsentiert wurden. Dieses Rundschreiben stellt eine brauchbare Grundlage für die Konkretisierung des Motionspunktes in der Kommission dar.
  • Was heisst „analoge Salärstruktur“? Geht es um die Frage, ob variable Lohnbe­standteile bei der UBS auch in Zukunft möglich sind? Geht es um eine betragliche Limitierung der Gesamtbezüge? Falls ja, wie hoch ist dieser Deckel? Geht es um das Verhältnis zwischen höchst- und tiefstentschädigten Mitarbeiter bzw. Mitar­beiterin? All dies ging aus dem Motionstext nicht hervor und wurde im Vorfeld von den Medien und im Ständerat unterschiedlich interpretiert.
  • Ist es sachgerecht, ein Salärsystem einer international tätigen Grossbank an branchenfremden Bundesbeteiligungen SBB und Post zu orientieren? Wäre nicht eher auch die Salärstruktur von Postfinance, Kantonalbanken und Raiffeisenban­ken zweckmässiger? Ist es korrekt, sich an Bundesbeteiligungen zu orientieren und gleichzeitig – zu Recht – zu fordern, dass der Bund sein UBS-Engagement möglichst bald wieder aufgibt.
  • Eine Überweisung des Motionspunktes hätte dazu geführt, dass die Klärung die­ser Fragen erst bei der Behandlung der geforderten bundesrätlichen Botschaft erfolgt wäre. Aufgrund eines knappen Abstimmungsverhältnisses und des sehr unklar formulierten Motionspunktes wäre der Ausgang dieser Diskussion völlig offen gewesen.
  • Die im Vorfeld der Behandlung verschiedentlich dargestellte Vorstellung, dass nach Überweisung von einem Punkt aus einer fünf Punkte umfassenden Motions­text am anderen Tag eine Deckelung der UBS-Gehälter eingeführt wird, war irre­führend. Selbst bei einer Überweisung des Motionspunktes hätte der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschieden müssen, die dann in beiden Räten Zustim­mung erfordert.
    Auch bei einer zügigen Abwicklung wäre ein absolut offenes Er­gebnis frühestens in 12 Monaten in Kraft gesetzt worden. Aufgrund des knappen Ergebnis in der Wirtschaftskommission und dem unklar formulierten Motionspunkt wären vor allem ellenlange Debatten, verbunden mit Zusatzberichten und unkla­rem Ergebnis die Folge gewesen. Ein mögliches Vorgehen, aber bestimmt kein zielführendes.

Der nun von einer Mehrheit des Ständerates beschlossene Weg bietet der Wirtschafts­kommission die Möglichkeit, diese Diskussion vor einer definitiven Auftragserteilung an den Bundesrat zu führen. Die Kommission kann dies in Kenntnis des eben von der FINMA publizierten Rundschreibens tun. Zudem sind aus meiner Sicht auch die in an­deren Staaten angekündigten Regulierungen zu berücksichtigen. Ich werde mich per­sönlich für eine Deckelung der UBS-Gehälter einsetzen, solange die Bank auf Bundes­hilfe angewiesen ist. Ein solcher Eingriff wird leider erforderlich, weil in der UBS-Füh­rungs­etage die erforderliche Sensibilität für Entschädigungen mit Augenmass nach wie vor fehlt.

Der gewählte Ansatz darf der UBS gegenüber ausländischer Mitbewerbern, die ebenfalls auf Staatshilfe angewiesen sind, jedoch keine Marktnachteile verursachen. Zu dem in die UBS investierte Volksvermögen in Milliardenhöhe ist Sorge zu tragen. Auch in dieser Verantwortung steht das Parlament. Die dazu erforderliche Detailarbeit kann in der Wirtschaftskommission seriös geleistet werden. Dieser nun vom Ständerat beschlossene Weg ist auf alle Fälle zielführender, wenn auch weniger spektakulär. Damit werden aber auch nicht Hoffnungen geweckt, die später nicht erfüllt werden können.

Was Hänschen nicht lernt, …

16. April 2009

In meiner Jugendzeit musste man auf der Fahrt von Kriens nach Malters im Renggloch den Atem anhalten. Dort wurde alles verbrannt, was irgendwie entsorgt werden musst. Heute beschäftigen uns immer noch Sonderdeponien wie Kölliken, die für viel Geld saniert werden müssen. Unsere Weltmeere wurden als Deponien missbraucht, nach dem Motto, aus den Augen aus dem Sinn.

Seit Beginn der Weltraumfahrt vor einem halben Jahrhundert, wurden ca. 6‘000 Satelliten ins All gebracht. Ungefähr 800 sind noch in Betrieb. Experten rechnen, dass rund 600‘000 Objekte in der Grössenordnung eines Kirschkerns als Weltraumschrott mit geschossartiger Wirkung die Raumschifffahrt bedrohen. Deshalb wurde anfangs April 2009 in Darmstadt eine Konferenz über Weltraumschrott mit 300 Experten durchgeführt. Diese fordern bereits eine Müllabfuhr für den Weltraum. Die Entrümpelung des Weltraums dürfte gemäss ESA Jahrzehnte dauern. Alternativen gibt es offensichtlich keine. Andernfalls geht der Weltraum für den Menschen verloren.

Erstaunlich ist nur, dass die Menschheit aus gemachten Fehlern nicht lernt. Immer wieder werden Abfallprobleme gedankenlos verursacht, die dann später mit grossem Aufwand korrigiert werden müssen. Im Februar 2009 haben die Stimmbe­rechtigten des Kantons Luzern mit einem JA-Anteil von fast 80 % Sofortbussen gegen Littering (achtloses Wegwerfen von Abfällen) gutgeheissen. Ab Mai werden Personen, die ihren Abfall im öffentlichen Raum liegen lassen, von der Polizei gebüsst. Wenn selbst Weltmächte so sorglos zulasten folgender Generationen Abfall­probleme verursachen, erstaunt es wenig, wenn auf der lokalen Ebene sogar Gesetzes­grund­lagen gegen Abfallsünder geschaffen werden müssen. Denn was Hänschen nicht lernt, …

Prügel ohne Fakten

28. Januar 2009

Die Sonntagspresse hat am vergangenen Wochenende mit der Mitteilung, die UBS würde für zwei Milliarden Franken ihren Mitarbeitenden Boni ausschütten, einen grossen Wirbel entfacht. Was sind die Fakten: Die Bank will auch für das Crash-Jahr 2008 ihren Mitarbeitenden Boni bezahlen. Den tatsächlichen Gesamtbetrag will die Bank an der Bilanzpressekonferenz im Februar bekannt geben. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die vorgesehenen Zahlungen geprüft und beurteilt sie als vertretbar. Ohne weitere Informatio­nen fordert die SP den Rücktritt des Präsidenten der Finma.

Wo liegt das Problem: Es wird publiziert, kommentiert und gefordert, ohne dass die Fakten auf dem Tisch sind. Selbstverständlich ist das Thema sensibel und die Entrüstung in der Bevölkerung ver­ständ­lich. Aber gerade deshalb wäre ein sorgfältiger Umgang angezeigt. Die Debatte um das Sanierungs­paket der UBS in den beiden Räten und einer zweimaligen Pattabstimmung mit Stichentscheid der Nationalratspräsidentin und des Ständeratspräsidenten im Zusammenhang mit einem Bonus-Antrag wären genügend Hinweis gewesen, den Boni-Entscheid in geordneten Bahnen und mit der erforder­lichen Transparenz zu kommunizieren. Das haben die Verantwortlichen verpasst. Indiskretion ist hier keine Entschuldigung.

Im Zuge der Finanzkrise und dem Sanierungspaket des Bundes hat die UBS ein neues Besoldungs­system eingeführt. Bei der Präsentation wurde dieses allgemein als zukunftsweisend beurteilt. Wirkung wird es aber erst dieses Jahr entfalten. Die jetzt zur Diskussion stehenden Boni dürften noch nach alter Regelung erfolgt sein. In einer Kommissionssitzung wurden wir über das alte System informiert. Dabei wurde klar, dass der Begriff „Bonus“ bei der UBS für ganz verschiedene Grössen steht. Dazu gehören neben einer vom Gewinn abhängigen Komponente auch Zuschläge für indiv­iduelle Leistungen oder Bestandteile, die anderswo als 13. Monatslohn bezeichnet werden.

Bei den UBS-Boni nach bisherigem Regime ist zu unterscheiden zwischen sonst üblichen Lohnbe­stand­teilen, individuellen Leistungskomponenten aufgrund von hervorragenden persönlichen Leistungen und ergebnisabhängigen Teilen. Übliche Lohnbestandteile wie 13. Monatslohn und individuelle Leistungskomponenten dürften, soweit sie sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen und vertraglich geregelt sind, kaum Stein des Anstosses sein. Problematisch wären ergebnis­ab­hängige Komponenten, nachdem das Jahresergebnis der UBS tiefrote Zahlen aufweisen wird.

Gefordert ist deshalb in erster Linie Transparenz. In den kommenden Wochen werden sich Bundesrat und parlamentarische Kommissionen mit den Fakten beschäftigen. Ich befürchte keinen Moment, dass die parlamentarische Oberaufsicht in dieser Frage nicht funktioniert. Sowohl Nationalrat wie auch Ständerat waren bei der Beratung des UBS-Sanierungspaketes genügend sensibilisiert, wie der Stichentscheid der Präsidentin bzw. des Präsidenten bei einem Bonus-Antrag in den Räten aufzeigt. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, wird es möglich sein, sich ein korrektes Bild zu verschaffen und dann die Absicht der UBS und die offensichtliche Freigabe durch die Finma zu beurteilen. Alles andere ist verfrüht und dient niemandem. Prügel ohne Fakten sind nicht angebracht.

Die Löhne in der Finanzbranche haben sich in den letzten Jahren von der Realwirtschaft abgekoppelt. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Marktkräfte in diesem Bereich die erforderlichen Korrekturen bewirken. Aufgrund des angekündigten, beabsichtigten und umgesetzten nationalen und internationalen Personalabbaus wird das Argument, dass ohne Boni gute Mitarbeitende die Bank verlassen, Gültigkeit verlieren. Bankmitarbeitende werden sich sehr wohl überlegen, ob sie in einem schwierigen Arbeitsmarkt die Stelle wechseln, um anderswo vermeintlich mehr zu verdienen. Und Bankinstitute werden kaum an Mitarbeitenden festhalten, die nach sehr guten Bankjahren mit entsprechenden Boni heute in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld ihrer persönlichen Entschädigung oberste Priorität beimessen.

Schliesslich ist absehbar, dass aufgrund dieser und vergangener Vorkommnisse die Aktienrechts­reform, die zur Zeit in der ständerätlichen Kommission in der Beratung ist, mit Regulierungen auf­wartet, die bei funktionierender Selbstverantwortung und etwas mehr Demut der Verantwortungs­träger nicht erforderlich wären.

Bilateralen Weg fortsetzen!

4. Januar 2009

Die Schweizer Stimmberechtigten haben 1992 nein zum EWR gesagt. Im Jahre 2001 wurde die Volksinitiative „JA zu Europa“ abgelehnt, die einen Beitritt der Schweiz zur EU forderte. Hingegen haben die Stimmberechtigten in vier Abstimmungen in der Zeit von 2000 bis 2006 bilateralen Verträgen mit der EU zugestimmt. In der kommenden Abstimmung geht es darum, diesen erfolgreichen Weg zu bestätigen. Mit der EU tauscht die Schweiz pro Tag Waren und Dienstleistungen im Wert von rund 1 Milliarde Franken.

 

Die Personenfreizügigkeit mit den 2004 beigetretenen mittel- und osteuropäischen EU-Staaten fiel geringer aus als erwartet. Die ausgehandelten Kontingente wurden nicht einmal ausgeschöpft. Die damals geschürten Befürchtungen vor Kriminalität, Lohndumping, Sozialmissbrauch und Masseneinwanderungen haben sich nicht bewahrheitet. Ähnlich dürfte es sich mit den jüngsten EU-Mitglieder Rumänien und Bulgarien verhalten. Zudem wurden Übergangsfristen bis 2019 vereinbart.

 

Wir sollten in Zeiten der wirtschaftlichen Unsicherheit keine unnötigen Risiken eingehen. Wir würden uns unnötig in eine schwache Verhandlungsposition manövrieren. Bei einer Kün­digung der Bilateralen Verträge I müsste die Schweiz als Bittstellerin bei der EU anklopfen. Langjährige Verhandlungen würden unseren Wohlstand gefährden, der zu einem grossen Teil auch von verlässlichen Handelsbeziehungen mit der EU abhängt. Ein JA am 8. Februar ist deshalb auch ein Vernunftentscheid.

CVP setzt sich beim Patentgesetz durch

20. Dezember 2008

In der Schlussabstimmung über die Frage der Einführung von Parallelimporten patentgeschützter Güter aus dem Ausland hat sich nach langem Hin und Her ein CVP-Vorschlag durchgesetzt, den ich in der der Kommission Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Ständerates eingereicht habe. Danach werden Parallelimporte patentgeschützter Güter aus dem Europäischen Raum zugelassen. Eine Ausnahme bilden Produkte mit staatlich festgelegten Preisen, weil in diesem Segment der Markt ohnehin nicht spielt. Händler erhalten damit das Recht, patentgeschützte Güter frei zu importieren und sind nicht mehr an den offiziellen Verkaufskanal des Herstellers gebunden.

Damit wird der Wettbewerb insbesondere im Konsumgüterbereich gestärkt. Dies wirkt sich positiv auf die Preise und die Kaufkraft der Konsumentinnen und Konsumenten aus. Am Vortag einer Rezession sind solche Signale aus dem Parlament auch psychologisch wichtig. Preise für Elektro-, Haushaltgeräte, Fahrzeuge usw. dürften damit zum Teil deutlich fallen. Weitere Preissenkungen werden möglich bei der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzipes. Danach werden im EU-Raum zugelassene Produkte automatisch auch in der Schweiz zugelassen. Die entsprechende Botschaft des Bundesrates wird zur Zeit in der WAK Ständerat behandelt.

Gewählt ist…

4. Dezember 2008

Eine Woche vor den Bundesratswahlen werden in diesem Geschäft allmählich die Positionen bezogen. Persönlich bin ich der Auffassung, dass sich die Diskussionen zu stark um Kandidierende drehen und zuwenig grundsätzliche Überlegungen erfolgen.

Weiss die SVP, was sie will?

Unsere Fraktion hat gut daran getan, sich in der Fraktionssitzung vom vergangenen Dienstag zuerst mit der Ausgangslage und dem Umfeld aus einander zu setzen und die Hearings mit den Kandidierenden erst am kommenden Dienstag durchzuführen. Aus meiner Sicht hat diese Diskussion bei der SVP noch nicht statt gefunden oder das Ergebnis ist nicht an die Öffentlichkeit gedrungen. Die zentrale Frage in einem Konkordanzsystem ist, ob die SVP aus der selbst gewählten Opposition effektiv in die Regierung zurück will. Das Kandidierenden-Karussell wurde sehr rasch angestossen, und die Anzahl der Interessierten lässt den Schluss zu, dass die Partei zurück in den Bundesrat will.

Ein Teil der SVP betrachtet das Zweierticket als Provokation und erhofft sich weiterhin in die “Opposition gedrängt” zu werden. Ein anderer Teil will zurück und eine Kombination aus Bundesratspartei und Opposition betreiben. Und ein dritter Teil schliesslich will im Bundesrat konstruktiv zusammen arbeiten und die Oppositionsrolle abstreifen. Die Parteiführung - und nicht die Kandidierenden - sollten sich in der Öffentlichkeit zu den eigenen Vorstellungen äussern. Die Bundesversammlung muss wissen, welche Art der Regierungsbeteiligung angestrebt wird.

Von Interesse wäre auch zu erfahren, ob sich die Partei mit einem zurückgewonnenen Bundesratssitz und zusammen mit der ausgeschlossenen Bundesrätin Widmer-Schlumpf genügend vertreten fühlt oder ob bereits heute bei einer späteren Vakanz ein zusätzlicher Sitz angestrebt wird.

Was hat die Opposition gebracht?

Die Bundespolitik hat sich trotz Oppositionspartei nicht wesentlich geändert. Der Finanzkrise wurde trotz angeschlagenem Bundesrat (Schmid) und krankheitshalber ausgefallenem Bundesrat (Merz) massgeschneidert begegnet. Die Fortführung der Bilateralen Verträge wird bekämpft. Auch dies ist keine neue Erscheinung. Und das Rüstungsprogramm wird zwischen den Polparteien blockiert, schliesslich trotz Opposition akzeptiert. Die Oppositionsbilanz fällt ernüchternd aus. Ich verstehe deshalb, dass die Partei zurück in den Bundesrat will.  Unser Land wurde in den letzten 12 Monaten trotz sogenannter Opposition politisch gut geführt. Eine Rückkehr zum bewährten Konkordanzsystem wäre trotzdem positiv zu beurteilen.

Beugt sich das Parlament einer weiteren Erpressung?

Schon bei den Bundesratswahlen vor einem Jahr hat der erpresserische Charakter der Nomination “Blocher oder Opposition” dazu geführt, dass viele Parlamentsmitglieder aus diesem Grund Eveline Widmer-Schlumpf wählten. Auch dieses Mal sieht sich die Bundesversammlung mit einer Erpressung konfrontiert. Entweder wird einer der beiden Kandidaten gewählt, oder die gewählte Person hat die Wahl abzulehnen. Tut sie dies nicht, wird die gewählte Person sofort aus der Partei ausgeschlossen. Die Partei bleibt in der Opposition. Dies ist ein alles andere als schweizerisches Verhalten. Ein Parlament darf sich nicht erpressen lassen. Lässt es Erpressungen zu, ist es auch bei späteren Fragestellungen erpressbar. Ein erpressbares Parlament gibt sich letztlich auf.

Der Beste oder der Geeignetste?

Kommen wir schliesslich zu den Kandidierenden. Nach meiner Auffassung soll die Bundesversammlung diejenige Person wählen, die nach seiner Auffassung am geeignetsten erscheint, die Landesinteressen im Bundesratsgremium und die Arbeit als VBS-Vorsteher gut zu erledigen. Gefragt ist somit nicht der gemäss Eigenbeurteilung “Beste” sondern der “Geeignetste” nach Beurteilung der Bundesversammlung. Die SVP hat in der Vergangenheit bei den Bundesratswahlen verschiedentlich eine Volkswahl gefordert. Es stellt sich die legitime Frage, ob ein Kandidat, der im eigenen Kanton sowohl als Regierungsrat wie auch als Ständerat gescheitert ist, die Akzeptanz und Fähigkeit als Bundesrat mitbringt.

 

Nach dem Gleichnis des “Verlorenen Sohns” ist dieser reumütig zurück gekehrt. Die offensichtlich angestrebte Rückkehr der SVP in den Bundesrat erinnert eher an ein Vorgehen mit der Brechstange. Im Gleichnis hat sich der Vater über die Rückkehr des Sohnes gefreut. Die Freude in Bern hält sich in Grenzen. Die SVP tut deshalb gut daran, die Vorstellung über die zukünftigen Zusammenarbeit noch vor den Wahlen zu konkretisieren.