Prügel ohne Fakten

Die Sonntagspresse hat am vergangenen Wochenende mit der Mitteilung, die UBS würde für zwei Milliarden Franken ihren Mitarbeitenden Boni ausschütten, einen grossen Wirbel entfacht. Was sind die Fakten: Die Bank will auch für das Crash-Jahr 2008 ihren Mitarbeitenden Boni bezahlen. Den tatsächlichen Gesamtbetrag will die Bank an der Bilanzpressekonferenz im Februar bekannt geben. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht Finma hat die vorgesehenen Zahlungen geprüft und beurteilt sie als vertretbar. Ohne weitere Informatio­nen fordert die SP den Rücktritt des Präsidenten der Finma.

Wo liegt das Problem: Es wird publiziert, kommentiert und gefordert, ohne dass die Fakten auf dem Tisch sind. Selbstverständlich ist das Thema sensibel und die Entrüstung in der Bevölkerung ver­ständ­lich. Aber gerade deshalb wäre ein sorgfältiger Umgang angezeigt. Die Debatte um das Sanierungs­paket der UBS in den beiden Räten und einer zweimaligen Pattabstimmung mit Stichentscheid der Nationalratspräsidentin und des Ständeratspräsidenten im Zusammenhang mit einem Bonus-Antrag wären genügend Hinweis gewesen, den Boni-Entscheid in geordneten Bahnen und mit der erforder­lichen Transparenz zu kommunizieren. Das haben die Verantwortlichen verpasst. Indiskretion ist hier keine Entschuldigung.

Im Zuge der Finanzkrise und dem Sanierungspaket des Bundes hat die UBS ein neues Besoldungs­system eingeführt. Bei der Präsentation wurde dieses allgemein als zukunftsweisend beurteilt. Wirkung wird es aber erst dieses Jahr entfalten. Die jetzt zur Diskussion stehenden Boni dürften noch nach alter Regelung erfolgt sein. In einer Kommissionssitzung wurden wir über das alte System informiert. Dabei wurde klar, dass der Begriff „Bonus“ bei der UBS für ganz verschiedene Grössen steht. Dazu gehören neben einer vom Gewinn abhängigen Komponente auch Zuschläge für indiv­iduelle Leistungen oder Bestandteile, die anderswo als 13. Monatslohn bezeichnet werden.

Bei den UBS-Boni nach bisherigem Regime ist zu unterscheiden zwischen sonst üblichen Lohnbe­stand­teilen, individuellen Leistungskomponenten aufgrund von hervorragenden persönlichen Leistungen und ergebnisabhängigen Teilen. Übliche Lohnbestandteile wie 13. Monatslohn und individuelle Leistungskomponenten dürften, soweit sie sich in einem vernünftigen Rahmen bewegen und vertraglich geregelt sind, kaum Stein des Anstosses sein. Problematisch wären ergebnis­ab­hängige Komponenten, nachdem das Jahresergebnis der UBS tiefrote Zahlen aufweisen wird.

Gefordert ist deshalb in erster Linie Transparenz. In den kommenden Wochen werden sich Bundesrat und parlamentarische Kommissionen mit den Fakten beschäftigen. Ich befürchte keinen Moment, dass die parlamentarische Oberaufsicht in dieser Frage nicht funktioniert. Sowohl Nationalrat wie auch Ständerat waren bei der Beratung des UBS-Sanierungspaketes genügend sensibilisiert, wie der Stichentscheid der Präsidentin bzw. des Präsidenten bei einem Bonus-Antrag in den Räten aufzeigt. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, wird es möglich sein, sich ein korrektes Bild zu verschaffen und dann die Absicht der UBS und die offensichtliche Freigabe durch die Finma zu beurteilen. Alles andere ist verfrüht und dient niemandem. Prügel ohne Fakten sind nicht angebracht.

Die Löhne in der Finanzbranche haben sich in den letzten Jahren von der Realwirtschaft abgekoppelt. Es ist jetzt an der Zeit, dass die Marktkräfte in diesem Bereich die erforderlichen Korrekturen bewirken. Aufgrund des angekündigten, beabsichtigten und umgesetzten nationalen und internationalen Personalabbaus wird das Argument, dass ohne Boni gute Mitarbeitende die Bank verlassen, Gültigkeit verlieren. Bankmitarbeitende werden sich sehr wohl überlegen, ob sie in einem schwierigen Arbeitsmarkt die Stelle wechseln, um anderswo vermeintlich mehr zu verdienen. Und Bankinstitute werden kaum an Mitarbeitenden festhalten, die nach sehr guten Bankjahren mit entsprechenden Boni heute in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld ihrer persönlichen Entschädigung oberste Priorität beimessen.

Schliesslich ist absehbar, dass aufgrund dieser und vergangener Vorkommnisse die Aktienrechts­reform, die zur Zeit in der ständerätlichen Kommission in der Beratung ist, mit Regulierungen auf­wartet, die bei funktionierender Selbstverantwortung und etwas mehr Demut der Verantwortungs­träger nicht erforderlich wären.

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