Seriöse Arbeit gefordert!
Verschiedentlich wurde Kritik geübt am Verhalten der CVP-Ständeräte bei der Behandlung einer Motion, die darauf abzielte, die UBS-Gehälter nach oben zu begrenzen. Ein bedeutender Teil der CVP-Ständeräte hat einen Rückweisungsantrag von SVP-Ständerat Christoffel Brändli unterstützt, um die unklar formulierte Motion in der Kommission nochmals zu diskutieren und mit einem präziseren Vorschlag ins Parlament zu kommen. Verzögerungen ergeben sich unter dem Strich keine.
Die bereits vom Nationalrat überwiesene, fünf Punkte umfassende Motion wurde von der Wirtschaftskommission des Ständerates in drei Punkten abgelehnt. Ein Punkt fand Zustimmung, obwohl dies lediglich eine Bekräftigung der Absicht des Bundesrates darstellte, nämlich sich möglichst schnell wieder aus dem UBS-Engagement zurück zu ziehen. Ein weiterer Punkt fand eine Mehrheit dank Stichentscheid der Präsidentin. Dieser forderte, bei der UBS eine „Salärstruktur analog zu SBB, Post und SNB“ einzuführen.
Weshalb habe auch ich diesen Rückweisungsantrag unterstützt:
- Das knappe Ergebnis in der Kommission liess keine Abschätzung zu, wie das Ergebnis nach Diskussion im Ständerat ausfällt. Zufälligkeiten hätten entscheiden können.
- Die FINMA (früher Bankenaufsicht) hatte eigene Vorschläge in Aussicht gestellt, die unglücklicherweise nicht vor der Beratung dieser Motion, sondern erst am 3. Juni präsentiert wurden. Dieses Rundschreiben stellt eine brauchbare Grundlage für die Konkretisierung des Motionspunktes in der Kommission dar.
- Was heisst „analoge Salärstruktur“? Geht es um die Frage, ob variable Lohnbestandteile bei der UBS auch in Zukunft möglich sind? Geht es um eine betragliche Limitierung der Gesamtbezüge? Falls ja, wie hoch ist dieser Deckel? Geht es um das Verhältnis zwischen höchst- und tiefstentschädigten Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin? All dies ging aus dem Motionstext nicht hervor und wurde im Vorfeld von den Medien und im Ständerat unterschiedlich interpretiert.
- Ist es sachgerecht, ein Salärsystem einer international tätigen Grossbank an branchenfremden Bundesbeteiligungen SBB und Post zu orientieren? Wäre nicht eher auch die Salärstruktur von Postfinance, Kantonalbanken und Raiffeisenbanken zweckmässiger? Ist es korrekt, sich an Bundesbeteiligungen zu orientieren und gleichzeitig – zu Recht – zu fordern, dass der Bund sein UBS-Engagement möglichst bald wieder aufgibt.
- Eine Überweisung des Motionspunktes hätte dazu geführt, dass die Klärung dieser Fragen erst bei der Behandlung der geforderten bundesrätlichen Botschaft erfolgt wäre. Aufgrund eines knappen Abstimmungsverhältnisses und des sehr unklar formulierten Motionspunktes wäre der Ausgang dieser Diskussion völlig offen gewesen.
- Die im Vorfeld der Behandlung verschiedentlich dargestellte Vorstellung, dass nach Überweisung von einem Punkt aus einer fünf Punkte umfassenden Motionstext am anderen Tag eine Deckelung der UBS-Gehälter eingeführt wird, war irreführend. Selbst bei einer Überweisung des Motionspunktes hätte der Bundesrat zuerst eine Botschaft verabschieden müssen, die dann in beiden Räten Zustimmung erfordert.
Auch bei einer zügigen Abwicklung wäre ein absolut offenes Ergebnis frühestens in 12 Monaten in Kraft gesetzt worden. Aufgrund des knappen Ergebnis in der Wirtschaftskommission und dem unklar formulierten Motionspunkt wären vor allem ellenlange Debatten, verbunden mit Zusatzberichten und unklarem Ergebnis die Folge gewesen. Ein mögliches Vorgehen, aber bestimmt kein zielführendes.
Der nun von einer Mehrheit des Ständerates beschlossene Weg bietet der Wirtschaftskommission die Möglichkeit, diese Diskussion vor einer definitiven Auftragserteilung an den Bundesrat zu führen. Die Kommission kann dies in Kenntnis des eben von der FINMA publizierten Rundschreibens tun. Zudem sind aus meiner Sicht auch die in anderen Staaten angekündigten Regulierungen zu berücksichtigen. Ich werde mich persönlich für eine Deckelung der UBS-Gehälter einsetzen, solange die Bank auf Bundeshilfe angewiesen ist. Ein solcher Eingriff wird leider erforderlich, weil in der UBS-Führungsetage die erforderliche Sensibilität für Entschädigungen mit Augenmass nach wie vor fehlt.
Der gewählte Ansatz darf der UBS gegenüber ausländischer Mitbewerbern, die ebenfalls auf Staatshilfe angewiesen sind, jedoch keine Marktnachteile verursachen. Zu dem in die UBS investierte Volksvermögen in Milliardenhöhe ist Sorge zu tragen. Auch in dieser Verantwortung steht das Parlament. Die dazu erforderliche Detailarbeit kann in der Wirtschaftskommission seriös geleistet werden. Dieser nun vom Ständerat beschlossene Weg ist auf alle Fälle zielführender, wenn auch weniger spektakulär. Damit werden aber auch nicht Hoffnungen geweckt, die später nicht erfüllt werden können.