Auch Ticketzuschlag kein Tabu
Die Schweiz ist mit Forderungen verbunden, die sich auch in Zukunft in einem Konkurrenzverhältnis befinden: attraktives Bildungsangebot, hochstehendes Gesundheitswesen, soziale Stabilität, Sicherheit, gesunder Finanzhaushalt verbunden mit einem tiefen Steuerniveau usw.. Verkehrsinfrastrukturen gelangen zunehmend in den Fokus der politischen Diskussion, weil sie ebenfalls einen gewichtigen Standortfaktor darstellen.
Exemplarisch für diese Auseinandersetzung ist das jüngst ergangene – nicht letztinstanzliche – Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gegen die Erhöhung der LSVA. Es ist für die Finanzierung des öffentlichen Verkehrs brisant, weil dieser mit der Schwerverkehrsabgabe verbunden ist: Zwei Drittel der Einnahmen aus der LSVA fliessen heute in den FinöV-Fonds. Der Bund finanziert damit die NEAT und Projekte der Bahn 2000. Tiefere LSVA-Tarife könnten sich auch auf die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB) auswirken. Das zugrunde liegende Gesetz ist im September 2009 in Kraft getreten. Es sieht vor, die über hundert Teilprojekte ebenfalls über den FinöV-Fonds zu sichern. Mit Sicherheit gerät spätestens das Nachfolgeprojekt der ZEB vollends aus der Spur: Der FinöV dürfte zur Finanzierung von Bahn 2030 nicht mehr ausreichen, denn mit der Fertigstellung des Gotthardbasistunnels müssen 50 Prozent der Einnahmen des FinöV zur Rückzahlung von Schulden an den Bund verwendet werden. Ganz zu schweigen von den 12 oder 21 Milliarden, die für weitere dringende Projekte eingesetzt werden sollen.
Für eine nachhaltige Finanzierung
Der von CVP-Nationalrätin Esther Egger 2008 angeregte Infrastrukturbericht, dessen Resultate Bundesrat Leuenberger am 3. November 2009 präsentierte, hat das Tor zur Diskussion der weiteren Finanzierung der Bahninfrastruktur aufgestossen. Ich begrüsse die darin enthaltenen Forderungen: Die Kosten der Mobilität müssen sich verstärkt in den Preisen widerspiegeln. Wir schaffen damit Transparenz und verknüpfen die Finanzierung der Bahninfrastruktur direkt mit der Nachfrage. Das Parlament hat den Bund jedoch beauftragt, verschiedene andere Finanzierungswege zu prüfen und deren Vor- und Nachteile auf den Tisch zu legen. Da es sich um Aufgaben handelt, von denen mehrere Generationen profitieren, sind aus meiner Sicht auch quantitativ und zeitlich begrenzte Mehreinnahmen kein Tabu. Ausgeklügelte Tarifierungsmodelle, wie wir sie heute bereits aus dem Telefoniebereich kennen, sind ernsthaft zu prüfen. Auch ein Ticketzuschlag, eine Vor- bzw. Mitfinanzierung durch die Kantone oder allgemeine Steuermittel dürfen dabei keine Tabus darstellen.
Investitionen in Verkehrsinfrastrukturen zahlen sich aus
Welche Finanzierung auch immer dereinst greifen wird: Die Bahninfrastruktur ist das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Längst wird eingesehen, dass die Förderung des öffentlichen Verkehrs dazu beiträgt, dass auch der Individualverkehr rollt. Die Verwendung von Steuergeldern für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist deshalb sinnvoll und zu befürworten. Der Ausbau ist eine Generationen übergreifende Pflicht des Staates. Allein die volkswirtschaftlich schädlichen Stauzeiten übersteigen und rechtfertigen die Kosten von Investition und Betrieb – von kürzeren Reisezeiten zwischen den Zentren ganz zu schweigen. Das Schienennetz als Grobverteiler fängt das Mobilitätsbedürfnis einer zunehmenden Bevölkerung und eines dynamischen Wirtschaftsstandortes auf und entlastet die heute überlasteten Strassen. Ein fein aufeinander abgestimmtes Verkehrssystem belebt die wirtschaftliche Entwicklung der Schweiz. Verkehrsinfrastrukturprojekte der nächsten Jahre müssen deshalb dort ansetzen, wo Bedarf und volkswirtschaftlicher Nutzen am grössten sind. Ebenso müssen Projekte berücksichtigt werden, die in einer Volksabstimmung von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommen wurden. Von diesen beiden Gedanken hat sich das Parlament bei der Auftragserteilung zur Ausarbeitung von Bahn 2030 an den Bund leiten lassen. Bis Ende 2010 sollte die entsprechende Botschaft vorliegen.